Ab sofort dürfen wir unsere erfahrenen und motivierten Ingenieure und Techniker auch auf Basis von Arbeitnehmerüberlassung vermitteln.
Die Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen - hat uns mit Wirkung zum 06.08.2004 die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 des AÜG erteilt.